Update zur Gas- und Strompreisbremse

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Doreen Heil

Die Strom- und Gaspreisbremsen wurden schon zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2023 beendet.

1 min

25.01.2024

Aufnahme eines glücklichen jungen Paares, das einen Laptop benutzt, während es sich auf einer Couch in seinem Wohnzimmer zu Hause entspannt

Das Aus für die Strom- und Gaspreisbremse

Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts bezüglich des Haushalts wird die Bundesregierung die ursprünglich geplante Verlängerung der staatlichen Milliardenhilfen über die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ende März 2024 nicht umsetzen. Die Strom- und Gaspreisbremsen wurden schon zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2023 beendet.

Was ist die Gas- und Wärmepreisbremse?

Das Gesetz zur Gas- und Wärmepreisbremse ist am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten. Mit einem Zuschuss zum Gaspreis hat der Bund die stark gestiegenen Gas- und Wärmepreise abgefedert. Finanziert wurde die Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher aus den Mitteln eines 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms des Bundes.

Höhe der Gas- und Wärmepreisbremse

Für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen wurde der Gas-Arbeitspreis auf 12 ct/kWh brutto, der (Fern-)Wärmepreis auf 9,5 ct/kWh brutto gedeckelt. Dies galt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs aus September 2022. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs wurde der vertraglich vereinbarte Preis abgerechnet.

Was ist die Strompreisbremse?

Auch bei der Strompreisbremse haben die Verbraucherinnen und Verbraucher Ihre Entlastung über die Energierechnung bzw. die monatlichen Abschläge erhalten.

Höhe der Strompreisbremse

Die Arbeitspreise für Haushalte und kleine Unternehmen mit einem Verbrauch von unter 30.000 kWh/Jahr wurden auf 40 ct/kWh gedeckelt. Dieser Preisdeckel galt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs wurde der vertraglich vereinbarte Preis abgerechnet.

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