Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe Erdgas

Sogenannte "Konzessionsverträge" sichern EWR das Wegenutzungsrecht für die Verlegung der Gasleitungen. Hierfür entrichtet EWR für jeden Kubikmeter Gas die "Konzessionsabgabe" an die jeweiligen Städte und Gemeinden. Diese Abgabe ist im Verbrauchspreis enthalten.

Konzessionsabgaben nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992:

Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasserbis 100.000 Einwohner
0,61 Ct/kWh
Gas bei sonstigen Tariflieferungen
bis 100.000 Einwohner
0,27 Ct/kWh
Gas an Sondervertragskunden
0,03 Ct/kWh