Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe Erdgas
Sogenannte "Konzessionsverträge" sichern EWR das Wegenutzungsrecht für die Verlegung der Gasleitungen. Hierfür entrichtet EWR für jeden Kubikmeter Gas die "Konzessionsabgabe" an die jeweiligen Städte und Gemeinden. Diese Abgabe ist im Verbrauchspreis enthalten.
Konzessionsabgaben nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992:
| Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser | bis 100.000 Einwohner | 0,61 Ct/kWh |
| Gas bei sonstigen Tariflieferungen | bis 100.000 Einwohner | 0,27 Ct/kWh |
| Gas an Sondervertragskunden | 0,03 Ct/kWh |

