Wahltarife

Erdgas: sauber und kuschelgünstig

Erdgas ist ein natürlicher Energievorrat, den die Erde vor Millionen von Jahren angelegt hat. Es ist umwelt- und klimaschonend, denn es verbrennt äußerst schadstoffarm.

Moderne Technik sichert die hohe Wirtschaftlichkeit heutiger Erdgassysteme. Und Erdgas schafft Freiräume: Es benötigt keinen Lagerraum.

Bestpreis-Garantie


Entscheiden Sie sich für einen Erdgasanschluss und erschließen Sie sich die Zukunft. EWR berechnet jährlich den für Sie günstigsten Tarif. (Innerhalb des gewählten Vertragsmodells.)

Erdgaspreise gültig seit 01.06.2010


Die angegebenen Grund- und Verbrauchspreise verstehen sich netto ohne Steuern. Die Verbrauchspreise erhöhen sich um den jeweils gültigen Energiesteuersatz (derzeit 0,55 Ct/kWh). Die Grund- und Verbrauchspreise brutto enthalten die gültige Umsatzsteuer von 19 %.

Erdgasvollversorgung
Sondervertrag 
für Haushaltskunden
nettonetto inkl.
Energiesteuer
brutto inkl.
19 % Ust.
1. Kleinverbrauch

Grundpreis je Zähler (€/Monat)
Verbrauchspreis (Ct/kWh)



3,80
7,636




8,186  



4,52
9,741
2. Erdgasvollversorgung

Grundpreis je Zähler (€/Monat)
*bis zu 10 kW Nennwärmeleistung

*jedes weitere kW Nennwärmeleistung



13,65


0,59



16,24


0,70
Verbrauchspreis (Ct/kWh) 
bei einer Verbrauchsmenge pro Jahr

bis zu 150.000 kWh
für jede weitere kWh



4,336
4,251



4,886
 4,801



5,814
5,713

*) Der Jahresgrundpreis ist abhängig von der Leistung (Nennwärmeleistung) der installierten Gasgeräte. Sind mehrere Geräte installiert, ist die Summe der Leistungen aller Geräte gültig. Die Leistung von privat genutzten Kochgasherden wird nicht mitgerechnet.

Tarife gültig ab dem 01.06.2010, gemäß "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) und "Ergänzende Bedingungen“ der EWR AG.

Die Veröffentlichung der Preise für die Erdgasvollversorgung – Sondervertrag für Haushaltskunden entfällt. Die Kunden werden vertragsgemäß individuell informiert.

Zu folgendem Hinweis sind wir gesetzlich verpflichtet:
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.