Das Wichtigste in Kürze

Erhöhung des CO₂-Preises ab 2022

Seit Januar 2021 muss der Ausstoß von Treibhausgasen durch fossile Brennstoffe durch den Einkauf von Emissionszertifikaten ausgeglichen werden. Dieser CO2- Preis wurde staatlich festgelegt und steigt jährlich an. Pro Tonne CO2 musste 2021 ein Betrag von 25 € ausgeglichen werden. Dieser Betrag steigt ab 01.01.2022 auf 30 €/Tonne CO

Was können Sie tun, um langfristig die Kosten zu senken?

Informieren Sie sich jetzt! Alle wichtigen Fragen und Antworten finden Sie im FAQ.


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Kompaktes Erklärvideo

Im diesem Video finden Sie nochmal alle wichtigen Informationen Rund um das Thema CO2 Preis zusammengefasst.

FAQ

Alle wichtigen Fragen und Antworten finden Sie im FAQ.

FAQ - CO2-Preis

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Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz und was bedeutet das für Gaskunden?

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Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist im Dezember 2019 im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung in Kraft getreten. Es ist die Grundlage für einen nationalen CO2-Emissionshandel und führt zu einer Bepreisung der CO2-Emissionen, soweit sie nicht vom europäischen Emissionshandel (European Emissions Trading Scheme: das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS) erfasst sind. Im Jahr 2020 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet, da sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, den ursprünglich vorgesehenen Preispfad anzuheben.

Gasversorger sind sogenannte Inverkehrbringer nach dem BEHG. Sie müssen für verkauftes Erdgas CO2-Zertifikate kaufen. Dies geschieht in einem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS oder auch Brennstoffemissionshandel): Das nEHS wird neu in Deutschland etabliert und ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle DEHST angesiedelt. 

Kann der Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung auf seine Mieter umlegen?

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Der Vermieter ist berechtigt, über die jährliche Heiz- und Nebenkostenabrechnung die entstandenen Energiekosten auf die Mieter umzulegen. Wenn der CO2-Preis Einfluss auf die Höhe der Heiz- und Nebenkosten hat, kann ihn der Vermieter in der Regel vollständig weitergeben.

Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben. Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist.

Eigentümer haben zum Beispiel die Möglichkeit, in effiziente und klimaschonende Heiztechnologien zu investieren. Wird die neue Heizung mit einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ergänzt, erhöht sich die jährliche Einsparung der Verbrauchskosten. Zudem gibt es derzeit umfangreiche staatliche Förderungen als Investitionszuschuss für eine neue umweltschonende Heizung. Alternativ können die entsprechenden Investitionen steuerlich geltend gemacht werden.

Auch als Mieter habe ich die Möglichkeit, Kosten zu sparen, zum Beispiel über richtiges Lüften oder das Senken der Raumtemperatur. Schon die Reduktion von einem Grad Celsius verringert den Verbrauch um ganze 6 % und somit auch die Kosten.

Ein CO2-Preis auf Erdgas – wie verhält es sich mit der CO2-Bepreisung von „fossilem“ Strom?

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Im Stromsektor gibt es bereits einen Mechanismus zur CO2-Bepreisung: den Europäischen Emissionshandel (ETS). In diesem müssen Kraftwerksbetreiber und Industrieunternehmen Zertifikate für jede Tonne ausgestoßenen CO2 erwerben. Dieser Mechanismus hat bereits effektiv die Dekarbonisierung im Strombereich vorangetrieben. Der Preis für ein solches Zertifikat liegt derzeit bei ca. 25 Euro, also auf einem ähnlichen Niveau, wie er auch für Erdgas vorgesehen ist. 

Bisher erfolgt in Deutschland die Förderung erneuerbarer Energien größtenteils über die EEG-Umlage, die lediglich für Strom anfällt und damit den Strompreis erhöht. Mit der CO2-Bepreisung werden nun auch die Nutzer anderer Energieträger stärker an der Aufgabe des Klimaschutzes beteiligt. 

Die Einnahmen aus den beiden CO2-Preisen kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund viele Maßnahmen, wie z. B. Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Künftig [vsl. ab 2022] wird auch die EEG-Umlage mit Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gesenkt werden können.

Hat die CO2-Bepreisung auch Auswirkungen auf den Wärmetarif?

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Wird Erdgas zur Wärmeerzeugung verbrannt, wird dies auch mit dem CO2-Preis belegt. Erneuerbare Brennstoffe wie Biogas werden durch das BEHG nicht bepreist.

Wird Strom zur Wärmeerzeugung verwendet, dann ist der Strom bereits in der Beschaffung mit CO2 bepreist und wird durch das BEHG nicht noch einmal zusätzlich bepreist. In den Strom Wärmetarifen sinkt sogar die EEG-Umlage ab 2021 und fördert z.B. den Einbau von Wärmepumpen.

Wie hoch ist der CO2-Preis?

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Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch uns verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

  • 2021: 25 € pro Tonne CO2
  • 2022: 30 € pro Tonne CO2
  • 2023: 35 € pro Tonne CO2
  • 2024: 45 € pro Tonne CO2
  • 2025: 55 € pro Tonne CO2

Ist auch mein Erdgastarif davon betroffen?

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In der Regel geben wir den CO2 Preis an unsere Kunden weiter. Je Kilowattstunde (kWh) Erdgas entstehen etwa 180g CO2. Umgerechnet auf einen Preis von 30 € je Tonne CO2 ergeben sich somit Kosten in Höhe von 0,54 Cent/kWh. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Bei einem Verbrauch von 14.000 kWh im Jahr 2021 ergeben sich dadurch derzeit Mehrkosten in Höhe von 90 € inklusive Umsatzsteuer.

Sie können diesen Betrag, der aufgrund Ihres CO2-Ausstoßes entsteht, senken. Denn dieser ist abhängig von Ihrem Verbrauch: Je weniger Erdgas Sie verbrauchen, desto weniger Kosten entstehen (gerne beraten wir Sie).

Wann betreffen mich die Änderung nicht?

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Heizen Haushalte mit Strom wie zum Beispiel Solarstrom, Windkraft, Biogas oder mit der Wärmepumpen-Technologie, so entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die CO2-Bepreisung. Hat man bereits auf Elektromobilität umgestellt, so sind ebenso keine Mehrkosten in Sicht.

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

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Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung investiert die Bundesregierung in Klimaschutzmaßnahmen. Weiterhin gibt es Umstellungen im Bereich der EEG-Umlage, diese wird ab 2021 um 0,25 Cent gesenkt. Berufspendler sollen eine höhere Entfernungspauschale erhalten und längere Zugfahrten können durch eine reduzierte Mehrwertsteuer günstiger werden.

Lohnt sich die Umstellung auf andere Energieträger?

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Mit Erdgas heizen Sie bereits deutlich klimafreundlicher als mit einer Ölheizung, wodurch auch der CO2-Preis je kWh geringer ist. Darüber hinaus ist eine Kombination Ihrer Erdgasheizung mit Solarenergie möglich, um die CO2-Bilanz weiter zu verbessern. Eine Umstellung auf einen anderen Energieträger wie z.B. Holzpellets oder Strom bei Wärmepumpen kann zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen führen. Neben höheren Investitionskosten sind dafür häufig größere bauliche Veränderungen erforderlich, wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung bei Wärmepumpen oder einem Lager für die Holzpellets.

Egal für welche Heizung sich Hausbesitzer entscheiden: Wichtig ist eine gut eingestellte Heizung, mit der Sie effizient und umweltschonend heizen.

Wie kann ich meinen Erdgas- oder Wärmeverbrauch reduzieren?

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  • Heizung regelmäßig warten lassen:
    Lassen Sie die Heizung regelmäßig warten! Ist diese in einem guten Zustand, spart das bis zu vier Prozent Energiekosten. Regelmäßige Wartung erhöht gleichzeitig die Betriebssicherheit. Auch eine Reinigung der Heizkörper zu Beginn der Heizsaison spart bares Geld.
  • Moderne Heizungstechnik zahlt sich aus:
    Ein moderner Niedertemperatur- oder Brennwertkessel kommt mit bis zu 40 Prozent weniger Energie aus. Wer dabei auf Erdgas setzt, trägt auch zur Umweltentlastung bei, da Erdgas-Heizkessel in der Regel schadstoffärmer arbeiten.
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Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen: Bei unserer Energieberatung, können Sie besprechen, wie Sie Ihren Erdgasverbrauch minimieren oder ob eine Heizungsmodernisierung hilft, um auch langfristig Kosten zu sparen.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserem allgemeinen FAQ. Klicken Sie hier.