Grundversorgung Strom
Preisübersicht unserer Grundversorgung für die Lieferung elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz.
Preise gültig bis 31.10.2022
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Preise gültig ab 01.11.-31.12.22
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Preise gültig ab 01.01.2023
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Ersatzversorgung
Bedeutung der Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Darüber hinaus ist im EnWG die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der EWR Netz GmbH ist dies die EWR Aktiengesellschaft) durchgeführt.
Ersatzversorgung für Kunden mit Anspruch auf Grundversorgung:
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh erfolgt die Abrechnung nach EWR Basisstrom (Grundversorgung).
Ersatzversorgung für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, mit und ohne Leistungsmessung
1. Grundpreis
Der Grundpreis pro Monat beträgt 150,00 €
2. Energiepreis
Grundlage für die Berechnung des Monatsarbeitspreises sind die Schlusskurse für die EEX-Produkte Phelix-Baseload-Month-Future und Phelix-Peakload-Month-Future am letzten Handelstag für den jeweiligen Liefermonat.
Der Arbeitspreis für Oktober 2022 beträgt 33,97 Ct/kWh.
Der Arbeitspreis für November 2022 beträgt 24,59 Ct/kWh.
Der Arbeitspreis für Dezember 2022 beträgt 35,90 Ct/kWh.
Der Arbeitspreis für Januar 2023 beträgt 20,35 Ct/kWh.
Der Arbeitspreis für Februar 2023 beträgt 16,87 Ct/kWh.
Der Arbeitspreis für März 2023 beträgt 14,51 Ct/kWh.
Der Leistungspreis in Höhe von 25,00 Euro/KW/Monat.
3. Netznutzung
Die aktuell gültigen Netzzugangsentgelte für Lieferung und Messung des Netzbetreibers EWR Netz GmbH werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen der Netzzugangsentgelte werden gegenüber dem Kunden mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie gegenüber dem Lieferanten wirksam werden.
4. Steuern und Abgaben
Die angegebenen Preise werden zzgl. der EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt berechnet.