Aktuelle Information zu Ihrem Gaspreis
Die von der Politik zum 1. Oktober beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde kurzfristig vor ihrem Inkrafttreten wieder abgeschafft. Das sind gute Nachrichten für Gaskunden in Deutschland. Hier finden Sie Hintergrundinformationen und erste Antworten auf Ihre Fragen.
Der Krieg in der Ukraine hat die Preise auf den Energiemärkten in bisher ungeahnte Höhen getrieben. Um die Größenordnung dieser Entwicklung zu verdeutlichen: Im September 2022 ist die Megawattstunde Erdgas siebenmal teurer als ein Jahr zuvor.
Um der Krise zu begegnen, hat die Bundesregierung am 29. September 2022 einen 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm verkündet, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
Dazu gehören:
- Wegfall der Gasbeschaffungsumlage
- Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse
- Mehrwertsteuersenkung für Erdgas und Fernwärme auf 7 %
Aus welchem Grund wird die Gasumlage abgeschafft?
Die zum 1. Oktober beschlossene Gasumlage wurde durch die Bundesregierung kurzfristig gekippt. Die Gasumlage wurde ursprünglich eingeführt, um in Not geratene Gasimporteure vor einer Insolvenz zu schützen und damit die Energieversorgung in Deutschland zu sichern. Zusätzlich zu den stark gestiegenen Beschaffungskosten hätte die Gasumlage zu Mehrkosten in Höhe von rund 500 €/Jahr für einen Durchschnittshaushalt geführt. Dafür sollen die Gasimporteure nun eine direkte Unterstützung vom Staat erhalten und die Gaskunden so entlastet werden.
Was bedeutet die Abschaffung für Sie als Gaskunde?
Da wir Energieversorger verpflichtet sind, unsere Kunden vor Inkrafttreten einer Preisveränderung zu informieren, haben Sie als Erdgas-Kunden bereits entsprechende Schreiben zur Preiserhöhung durch die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage erhalten. Die nun beschlossene Abschaffung der Gasbeschaffungsumlage werden wir selbstverständlich an Sie weitergeben. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass Ihr Arbeitspreis nicht wie angekündigt in Höhe der Gasumlage um 2,419 ct/kWh (netto) steigt.
Was ist die Gaspreisbremse?
Die Bundesregierung will nun, statt der angekündigten Gasumlage, mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch diese sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau sie aussehen soll, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir Sie umgehend informieren.
Welche Umlagen gelten ab 1. Oktober?
Gasspeicherumlage
Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher schnellstmöglich gefüllt.
Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG ab
1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh eingeführt.
SLP-Bilanzierungsumlage und RLM-Bilanzierungsumlage
Um den prognostizierten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie, bedingt durch die aktuelle Markt- und Preissituation, zu decken, wird eine Standardlastprofil-Bilanzierungsumlage erhoben, die sogenannte SLP-Bilanzierungsumlage. Diese erhöht sich ab 1. Oktober 2022 auf netto 0,57 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage auf die Registrierte Leistungsmessung, kurz RLM-Umlage, erhöht sich auf 0,39 Cent pro Kilowattstunde.
Konvertierungsumlage
Die Umlage auf die Konvertierung der Gasqualität wird ebenfalls ab 1. Oktober 2022 auf netto 0,038 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Sollte ich meinen Teilbetrag anpassen?
Empfehlung zur Teilbetragsanpassung
Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird automatisch in Ihrem Arbeitspreis berücksichtigt. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der stark gestiegenen Beschaffungskosten, Ihren monatlichen Teilbetrag um 30 % zu erhöhen. Sie können dies unter ewr.de/kundenportal ganz bequem selbst erledigen. So vermeiden Sie Nachzahlungen und behalten Ihre Energiekosten im Griff. Sollten Sie in den nächsten Tagen Ihre Verbrauchsabrechnung erhalten, wird der Abschlag automatisch mit der Abrechnung angepasst.
Wann wird die Mehrwertsteuer 2022 auf Gas gesenkt?
Geplante Mehrwertsteuersenkung zum 1. Oktober 2022
Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine Senkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis von 1. Oktober 2022 bis 31.03.2024 von 19 % auf 7 % vorgesehen. Wir werden diese Mehrwertsteuersenkung selbstverständlich vollständig an Sie weitergeben. Der verminderte Mehrwertsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen automatisch berücksichtigt.
Welche Möglichkeiten habe ich, um Energie einzusparen?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
In unserem Energiespar-Bereich finden Sie Informationen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden oder in unserer neuen Energiesparbroschüre, die nachfolgend zum Download zur Verfügung steht.