Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine

Der Ukrainekrieg ist politisch eine Zeitenwende und wird zu weitreichenden Veränderungen des Energiesystems in Europa führen. Viele Menschen sind verunsichert, ob die Versorgung auch in Zukunft gesichert ist und welche Auswirkungen der Krieg und die damit verbundenen Wirtschaftssanktionen auf das Strom- und Gasangebot sowie die Energiepreise in Deutschland noch haben werden.


Notfallplan Gas

Aktuell ist die Gasversorgung in unserer Region, trotz Drosselung der russischen Gas-Lieferung, gesichert. Dennoch ist die Lage ernst und so wurde als deutliches Signal die 2. Alarmstufe des Notfallplans ausgerufen. Der klare Aufruf an alle Verbraucher*innen lautet: Energie sparen!

Hier finden Sie einige Tipps zum Thema Energiesparen.

Um auf eine eventuelle Gasmangellage im kommenden Winter vorbereitet zu sein, kümmert sich unser Krisenstab um den "Notfallplan Gas" für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Haushaltskunden im EWR-Versorgungsgebiet.

Der Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sieht drei Warnstufen vor:

1. Stufe: Frühwarnstufe (Frühwarnung)
Durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 30.03.2022 ausgerufen.

2. Stufe: Alarmstufe (Alarm)
Durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 23.06.2022 ausgerufen.

3. Stufe: Notfallstufe (Notfall)

Unsere "nicht geschützten Kunden" (Sondervertragskunden, wie Industrie und Gewerbe) wurden vorab informiert, dass für den Fall einer Engpass-Situation deren Gasbezug reduziert oder diese Kunden im schlimmsten Fall von der Versorgung getrennt werden müssten. Aktuell sind Abschaltungen oder vergleichbare staatliche Markteingriffe jedoch nicht nötig.

Auf die Stromversorgung hat eine Reduktion der Gaslieferungen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einfluss.

Helfen Sie mit! Wir alle, Privathaushalte, Betriebe und Kommunen, können einen Beitrag dazu leisten, die Gasversorgung zu sichern!

Häufig gestellte Fragen

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Ist die Energieversorgung in Deutschland gefährdet?

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Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltkunden, grundlegende soziale Dienste wie beispielsweise Krankenhäuser und Fernwärmenetze, die Haushaltskunden mit Wärme versorgen durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Industrie- und Gewerbekunden sind keine geschützten Kunden und müssten im Ernstfall von der Versorgung getrennt werden. Dies würde allerdings nicht ohne eine Ankündigung erfolgen, so dass keine plötzliche Versorgungsunterbrechung zu befürchten ist. Für unser Gasverteilnetz halten wir außerdem entsprechende Notfallpläne zur Gasmangellage vor, die regelmäßig mit vorgelagerten Gas-Fernleitungsnetzbetreiber abgestimmt werden. Hierzu gehören insbesondere regelmäßige Kommunikationsübungen.

Wie sehen Alternativen aus, um Deutschland weiter mit Erdgas zu versorgen?

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Europa kann auf einen breiten Liefermix bauen: Erdgas kann nicht nur aus Russland nach Europa und somit auch nach Deutschland geliefert werden. Hinzu kommt die sehr gute Gasspeicher-Infrastruktur insbesondere in Deutschland sowie das europäische Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Gas-Transport ermöglicht und das in den vergangenen Jahren immer stärker ausgebaut worden ist. Die deutschen Gasspeicher sind außerdem kurz vor dem Winterende zu rund 30 Prozent gefüllt und weisen damit wieder einen vergleichbaren Stand zu den Vorjahren auf.

Aktuell kommt auch verstärkt Flüssiggas (LNG = Liquified Natural Gas) via Großtanker aus den USA. In gewissem Umfang besteht die Möglichkeit, zusätzliche Flüssiggas-Mengen zu beziehen. Es handelt sich dabei um Gas, das auf -162° Celsius heruntergekühlt wird und dann im flüssigen Zustand nur noch ein Sechshundertstel seines ursprünglichen Volumens aufweist. So kann es in Tankschiffen transportiert und an europäischen Terminals wieder auf Normaltemperatur gebracht und in das Gastransport- bzw. Verteilnetz gepumpt werden. Europa besitzt verschiedene LNG Terminals, die geografisch gut verteilt sind. Deutschland hat zwar keine eigenen LNG-Terminals, kann aber über den Markt in den Niederlanden und über das europäische Gasnetz kurzfristig beliefert werden. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf Nachfrageschwankungen zu reagieren.
Mittelfristig wird der weitergehende Ausbau von „Erneuerbarer Energien“ sowie Aufbau von Wasserstoff-Infrastrukturen, eine diversere Lieferstruktur, stärkere politische Unabhängigkeit sowie eine diversifizierte Versorgungssicherheit ermöglichen. Nicht nur durch den Klimawandel bedingt, sondern auch aufgrund politischer Abhängigkeiten wird die Bedeutung von erneuerbaren Energien steigen. Insbesondere für den schnellen und zeitnahen Ausbau von erneuerbaren Energien würde ein Abbau von Hemmnissen bei der Genehmigung und Realisierung der Projekte zügig greifen.

Kann die Gas-Versorgung ohne Russland im nächsten Winter gesichert werden?

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Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um die Lage zu analysieren. Je stärker wir die Gasversorgung diversifizieren können, desto besser können wir uns auf die Situation vorbereiten. Um einen Wegfall der Importe kompensieren zu können, brauchen wir zusätzliche Strukturen und den starken europäischen Verbund.

Was ist der "Notfallplan Gas"?

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Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannteneuropäischen SoS-Verordnung, d. h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 desEuropäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zurGewährleistung der sicheren Gasversorgung.

Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlichder Eingriff des Staates ist.<\p>

1.1 Frühwarnstufe: In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasverteilnetze werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie, also Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen.<\p>

1.2 Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederumbeispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, kann die Bundesregierung allerdings auch zusätzlich unterstützend tätig werden, etwa indem sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder indem sie Maßnahmen, die im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) festgelegt sind, ergreift (siehe dazu unten).<\p>

1.3 Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor.

Mit diesem Schritt kann die Bundesregierung im Rahmen des Energiesicherungsgesetzesschnell umfangreiche Verordnungen zum Einsatz, zur Verteilung, zum Transport und zur Einsparung von Energie erlassen. Zudem wirddie Bundesnetzagentur zum "Bundeslastverteiler" eingesetzt, wenn die Gasmärkte nicht mehr funktionieren. Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Fernwärmeanlagen, die der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

 

Wie ist die Versorgungslage Gas in unserem Versorgungsgebiet?

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Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen.

Warum ruft das Ministerium die Alarmstufe aus und was bedeutet das?

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Dies erfolgt, nachdem Russland die Gasflüsse in den letzten Tagen deutlich reduziert hat – so fließt seit gut einer Woche durch die Pipeline Nord Stream I nur noch 40 Prozent der regulären Menge.

Aktuell können die ausfallenden Mengen noch am Markt beschafft werden, wenn auch zu hohen Preisen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber vor dem Hintergrund der seit dem 14. Juni bestehenden Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und dem anhaltend hohen Preisniveau am Gasmarkt ist dieser Schritt notwendig. Die aktuell bei rund 58% liegenden Speicherstände sind zwar besser als im Vorjahr, aber Berechnungen der Bundesnetzagentur zeigen, dass bereits jetzt absehbar ist, dass selbst bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nord Stream 1 auf dem Niveau von 40%, die Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% kaum mehr möglich ist. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.

Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher erforderlich. Die Alarmstufe sendet das klare Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher von der Industrie bis zu den privaten Haushalten, dass dort, wo es irgend geht, Gas eingespart werden muss, sprich: Der Verbrauch muss runtergehen, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen. Zudem wird mit der Alarmstufe die Beobachtung noch einmal intensiviert.

Wie wirken sich die Anpassungen am Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) aus?

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Die beschlossenen Gesetzesänderungen sehen im Fall einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung erweiterte und neue Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung vor. So sollen unter anderem eine Treuhandverwaltung von Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur ermöglicht, der europäische Solidaritätsmechanismus stärker verankert und eine digitale Plattform zur besseren Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen geschaffen werden. Überdies soll die Liquidität in der Lieferkette trotz erheblicher Preissteigerungen durch ein außerordentliches gesetzliches Preisanpassungsrecht aufrechterhalten werden. Die Preisanpassungsklausel soll jedoch vorerst nicht aktiviert werden.


Informationen für Gaskunden in Industrie und Gewerbe

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