Grund- und Ersatzversorgung Strom
Preisübersicht unserer Grund- und Ersatzversorgung für die Lieferung elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz.
Preise gültig ab 01.01.2023
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Ersatzversorgung
Bedeutung der Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.
Darüber hinaus ist im EnWG die Ersatzversorgung mit Energie geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, das heißt Strombezug ohne Liefervertrag.
Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der EWR Netz GmbH ist dies die EWR Aktiengesellschaft) durchgeführt.
Ersatzversorgung für Kunden mit Anspruch auf Grundversorgung:
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh erfolgt die Abrechnung nach EWR Basisstrom (Grundversorgung).