
Energieausweis von EWR
Ein Energieausweis muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie vorgelegt werden und gibt Auskunft über den Energiebedarf der Immobilie. Für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr muss der Ausweis zudem öffentlich ausgehändigt werden. Ein Energieausweis ordnet Ihr Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu und kann Sie ebenfalls bei Modernisierungsvorhaben unterstützen – er zeigt Ihnen die energetischen Schwachstellen auf.
Ihr Gebäude
Wer benötigt einen Energieausweis?
Ein Energieausweis wird für alle Neubau und Bestandsgebäuden sowie Wohn- und Nichtwohngebäude erstellt.
Bei einem Neubau wird der Energieausweis in der Regel durch die bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer bereits mit dem Bauantrag des Gebäudes eingereicht.
Bei Bestandsgebäude ist die Vorlage eines Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie verpflichtet. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z. B. Verwaltungsgebäude, Gaststätten, Schulen usw.).
Welchen Energieausweis benötige ich?
Es gibt zwei Arten des Energieausweises – Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Energiekostenabrechnungen der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt. Der Verbrauchsausweis zeigt somit den tatsächlichen Energieverbrauch auf, ist aber gleichzeitig stark vom Verhalten der aktuellen Nutzer abhängig.
Für den bedarfsorientierten Ausweis ermittelt ein Energieberater den Energiebedarf anhand der technischen und baulichen Gegebenheiten der Immobilie. Daraus ergibt sich ein genaues Bild über den energetischen Zustand des Gebäudes und es können sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen abgeleitet werden. In einigen Fällen ist die Erstellung eines Bedarfsausweises vorgeschrieben.
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