Förderung EEG-Anlagen

Das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde vor 20 Jahren beschlossen. Dort ist geregelt, dass Betreiber einer Fotovoltaikanlagen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung gezahlt wird. Für die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher ans Netz gingen, endet die Einspeisevergütung zum 31.12.2020. Auch in den folgenden Jahren, läuft die Förderung 20 Jahre alter Fotovoltaikanlagen Jahr für Jahr aus.

Betreiber von Fotovoltaikanlagen müssen wissen, dass nach Ende dieser Förderung, das Einspeisen des Solarstroms in das EWR-Netz so nicht mehr möglich ist. Dennoch kann die erzeugte Energie auch über die Förderfrist von 20 Jahren hinaus anderweitig genutzt werden. Die Energieberater von EWR halten hierfür einige Angebote für die Betreiber von Fotovoltaikanlagen bereit. Einige Szenarien zeigen wir Ihnen auf. 


Die wesentlichsten Optionen für Besitzer alter Solar-Anlagen:

  • Weiterbetrieb der Anlage (mit Speicher)
  • Vermarktung des PV-Stroms
  • Volleinspeisung
  • Verpachtung der Anlage
  • Abbau der Solaranlage
  • Erneuerung der Solaranlage

Weiterbetrieb der Anlage (mit Speicher)

  • Umbau der Hausinstallation auf Eigenverbrauch
  • Einbau eines Stromspeichers
  • Erhöhung des Eigenverbrauchsgrads:
    •    Einbau eines Heizstabs
    •    Einbau einer Wallbox / Laden eines Elektroautos
    •    Einbau einer Wohnraumlüftung
    •    Einbau einer neuen Heizung mit PV Unterstützung oder Wärmepumpen
    •    Einbau einer Klimaanlage
    •    Umbau zu Mieterstrom
    •    Einbau intelligenter Geräte und Messsysteme

Vermarktung des PV-Stroms

  • über Drittanbieter oder eine Plattform
  • Strombörse oder lokale Grünstromvermarktung
  • Vermarktung der Flexibilitätsleistung
  • Die Einführung intelligenter Messsysteme vereinfacht die Vermarktung des überschüssigen Stroms

Volleinspeisung

  • Falls nichts unternommen wird, wird der erzeugte Strom vergütungsfrei weiter ins Netz eingespeist.

Verpachtung der Anlage

  • Die PV-Anlage wird an einen Anlagenbetreiber verpachtet, der dafür eine Miete zahlt.
  • Der Pächter nutzt den Strom (z.B. durch Direktvermarktung) und kümmert sich um die Anlage

Abbau der Solaranlage

  • Die Solarmodule bringen nicht mehr genug Leistung
  • Defekter Wechselrichter
  • Dach muss erneuert werden
  • Entsorgung oder Verkauf der PV-Module (Es gibt bereits einen Gebrauchtmarkt https://www.secondsol.com)

Erneuerung der Solaranlage

  • Die Solarmodule bringen nicht mehr genug Leistung
  • Modernisierung der Anlage zur Erlangung einer Anschluss-Förderung

EWR Optionen zum Eigenverbrauch des Solarstroms

Für die Möglichkeit des Eigenverbrauchs des Solarstroms hält EWR verschiedene Optionen bereit:

  • Paket 1: Pre-Check + Umbau von Einspeisung auf Eigenverbrauch
  • Paket 2: Pre-Check + Umbau von Einspeisung auf Eigenverbrauch + Speicher
  • Paket 3: Pre-Check + Umbau Eigenverbrauch + Speicher + eBox
  • Paket 4: Pre-Check + Umbau Eigenverbrauch + Speicher + Kälte
  • Optional: Warmwasserversorgung, Stromvertrag (Ladestrom, Normalstrom), Wärmepumpe usw.

Pre-Check:

  • Peak-Leistung der Anlage wird überprüft um eine Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs beurteilen zu können,
  • Prüfung des Messkonzepts auf die EEG-Umlagenerhebung (bei über 10kW) und der Teilnahmepflicht am Einspeisemanagement

EWR Eigenversorgung:

  • Umbau der Messeinrichtung auf Eigenverbrauch
  • Mitteilung der veränderten Umstände im Rahmen der Basismeldung

EWR Stromspeicher:

  • Erhöhen Sie Ihren Eigenverbrauch

EWR eBox:

  • Laden Sie Ihr Elektroauto bequem und sicher an Ihrer eigenen Stromtankstelle Zuhause.

EWR Kälte:

  • Einbau von Klimaanlagen

EWR Stromvertrag:

  • Herzstrom, Herzmobil bzw. Herzliving

Cross-Selling z.B. Herzwärme+:

  • Neue Heizungsanlage unter Berücksichtigung Ihrer PV-Anlage (z.B. Einbau Wärmepumpe / Heizstab)

Haben Sie Fragen? Gerne geben unsere Energieberater Auskunft:

 

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