Förderung EEG-Anlagen
Das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde vor 20 Jahren beschlossen. Dort ist geregelt, dass Betreiber einer Fotovoltaikanlagen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung gezahlt wird. Für die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 oder früher ans Netz gingen, endet die Einspeisevergütung zum 31.12.2020. Auch in den folgenden Jahren, läuft die Förderung 20 Jahre alter Fotovoltaikanlagen Jahr für Jahr aus.
Betreiber von Fotovoltaikanlagen müssen wissen, dass nach Ende dieser Förderung, das Einspeisen des Solarstroms in das EWR-Netz so nicht mehr möglich ist. Dennoch kann die erzeugte Energie auch über die Förderfrist von 20 Jahren hinaus anderweitig genutzt werden. Die Energieberater von EWR halten hierfür einige Angebote für die Betreiber von Fotovoltaikanlagen bereit. Einige Szenarien zeigen wir Ihnen auf.

Die wesentlichsten Optionen für Besitzer alter Solar-Anlagen:
- Weiterbetrieb der Anlage (mit Speicher)
- Vermarktung des PV-Stroms
- Volleinspeisung
- Verpachtung der Anlage
- Abbau der Solaranlage
- Erneuerung der Solaranlage
EWR Optionen zum Eigenverbrauch des Solarstroms
Für die Möglichkeit des Eigenverbrauchs des Solarstroms hält EWR verschiedene Optionen bereit:
- Paket 1: Pre-Check + Umbau von Einspeisung auf Eigenverbrauch
- Paket 2: Pre-Check + Umbau von Einspeisung auf Eigenverbrauch + Speicher
- Paket 3: Pre-Check + Umbau Eigenverbrauch + Speicher + eBox
- Paket 4: Pre-Check + Umbau Eigenverbrauch + Speicher + Kälte
- Optional: Warmwasserversorgung, Stromvertrag (Ladestrom, Normalstrom), Wärmepumpe usw.