Förderung und finanzielle Aspekte der EWR-Crowd
Kann ich für mein Projekt eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen?
Ja, eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hinter dem Projekt muss ein eingetragener, vom Finanzamt bestätigter gemeinnütziger Verein stehen. Außerdem muss es sich um eine reine Spende handeln – also ohne Auswahl einer Prämie oder eines Dankeschöns.
1. Was muss ich beim Bezahlvorgang beachten?
Während des Bezahlvorgangs können Sie angeben, ob Sie eine Spendenbescheinigung wünschen. Diese Information wird im System hinterlegt und nach erfolgreichem Projektabschluss an die Projektstarterin oder den Projektstarter weitergegeben.
2. Wer stellt die Bescheinigung aus?
Die Spendenbescheinigung wird nicht von der EWR-Crowd ausgestellt, sondern ausschließlich von der Organisation, die das Projekt eingereicht hat – vorausgesetzt, sie ist berechtigt, Spendenquittungen auszustellen.
3. Was passiert, wenn ich eine Prämie auswähle?
In diesem Fall handelt es sich nicht um eine reine Spende, sondern um eine Unterstützung mit Gegenleistung. Eine Spendenbescheinigung kann dann nicht ausgestellt werden.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den ausführlichen Bericht zum Thema: Wann Beiträge zum Crowdfunding als Spende abzugsfähig sind.
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