Wechsel & Umzug
Wie melde ich einen Umzug?
Die gesetzlichen Fristen und Prozesse beim Einzug
Anmeldung beim Energielieferanten z.B. EWR AG
Der neue Energielieferant muss die Anmeldung des Kunden beim zuständigen örtlichen Netzbetreiber vornehmen.
Frist: Die Anmeldung sollte mindestens 10 Arbeitstage vor dem Einzugstermin erfolgen.
Bereitstellung von Zählerständen
Der Zählerstand zum Einzugsdatum muss dem Netzbetreiber und dem Lieferanten mitgeteilt werden.
Frist: Die Zählerstände sollten idealerweise am Einzugstag übermittelt werden oder unmittelbar danach.
Bestätigung durch den Netzbetreiber z.B. EWR Netz GmbH
Der Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung und den Lieferbeginn an den neuen Lieferanten.
Frist: Diese Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen nach der Anmeldung
Die gesetzlichen Fristen und Prozesse beim Auszug
Abmeldung beim Netzbetreiber z.B. EWR Netz GmbH
Der bisherige Stromlieferant muss die Abmeldung des Kunden beim Netzbetreiber vornehmen.
Frist: Die Abmeldung sollte mindestens 10 Arbeitstage vor dem Auszugstermin erfolgen.
Bereitstellung von Zählerständen
Der Zählerstand zum Auszugsdatum muss dem Netzbetreiber und dem bisherigen Lieferanten mitgeteilt werden.
Frist: Die Zählerstände sollten idealerweise am Auszugstag übermittelt werden oder unmittelbar danach.
Schlussabrechnung
Der bisherige Lieferant erstellt eine Schlussabrechnung auf Basis des abgelesenen Zählerstands.
Frist: Die Schlussabrechnung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erstellt und an den Kunden gesendet werden.
Um einen reibungslosen und schnellen Wechsel zu gewährleisten, sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Fristen achten.
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