Mann sitzt am Handy im Büro, Kolleginnen arbeiten am Laptop im Hintergrund.

Veröffentlichungspflichten
der
EWR
AG

Transparenz nach REMIT

Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmark

Die EWR AG veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT).

Derzeit liegen keine Ad-hoc-Mitteilungen / Insiderinformationen nach Art.4 Abs.1 der REMIT (EU-Regulation on Wholesale Energy Market Integity and Transparency) vor.

Streitbeilegung

Streitbeilegungsverfahren, Schlichtung und Verbraucherrechte

A

Die EWR AG als Energieversorgungsunternehmen ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen unseres Unternehmens betreffen, richten Sie bitte an:

EWR AG Verbraucherbeschwerden Lutherring 5 67547 Worms Telefon 0800 0848 850 (für Sie kostenlos; Servicezeiten Mo. - Fr. von 8 bis 18 Uhr), oder per E-Mail an: Kundenzufriedenheit@ewr.de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001, 53105 Bonn Telefon: 0228 / 14 15 16 (Mo.-Fr- vom 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) Telefax: 030/ 22480-323 E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111a EnWG kann nach § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Tel.: 030 / 2757240 – 0 Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

B

Kommt es zwischen einem Kunden und der EWR AG als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Streit über einen Sachverhalt, der mit den Regelungen in § 68 Abs. 1 TKG zusammenhängt, kann der Kunde gemäß § 68 TKG bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

Unser Unternehmen ist bereit, an einem solchen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren kann online (über die Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ oder per Brief gestellt werden, die Adresse lautet:

Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn Referat 216 Postfach 80 01 53105 Bonn Fax: 030 22480 – 518 E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de

C

Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Weitere Veröffentlichungspflichten

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