
Energieausweis
Energieausweis von EWR
Gesetzliche Vorgaben zum Energieausweis
Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten. Bei öffentlichen Gebäuden mit viel Publikumsverkehr muss er zusätzlich gut sichtbar ausgehängt werden.
Energieeffizienz auf einen Blick
Der Energieausweis zeigt, wie hoch der Energiebedarf Ihres Gebäudes ist und ordnet es einer Energieeffizienzklasse zu. So erhalten Sie einen schnellen und verlässlichen Überblick über den energetischen Zustand.
Grundlage für Modernisierungen
Der Energieausweis hilft Ihnen nicht nur bei gesetzlichen Vorgaben. Er zeigt mögliche Schwachstellen auf und unterstützt Sie dabei, Modernisierungsmaßnahmen gezielt zu planen und langfristig Energiekosten zu senken.
Gesetzliche Vorgaben zum Energieausweis
Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten. Bei öffentlichen Gebäuden mit viel Publikumsverkehr muss er zusätzlich gut sichtbar ausgehängt werden.
Energieeffizienz auf einen Blick
Der Energieausweis zeigt, wie hoch der Energiebedarf Ihres Gebäudes ist und ordnet es einer Energieeffizienzklasse zu. So erhalten Sie einen schnellen und verlässlichen Überblick über den energetischen Zustand.
Grundlage für Modernisierungen
Der Energieausweis hilft Ihnen nicht nur bei gesetzlichen Vorgaben. Er zeigt mögliche Schwachstellen auf und unterstützt Sie dabei, Modernisierungsmaßnahmen gezielt zu planen und langfristig Energiekosten zu senken.

Wer benötigt einen Energieausweis?
Ein Energieausweis wird für alle Neubau‑ und Bestandsgebäude sowie für Wohn‑ und Nichtwohngebäude erstellt.
Bei einem Neubau stellen in der Regel die bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer den Energieausweis aus und reichen ihn gemeinsam mit dem Bauantrag ein.
Bei Bestandsgebäuden ist ein Energieausweis verpflichtend, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Das gilt sowohl für Wohngebäude wie Ein‑, Zwei‑ oder Mehrfamilienhäuser als auch für Nichtwohngebäude wie Verwaltungsgebäude, Gaststätten oder Schulen.
Bedarf oder Verbrauch – die zwei Energieausweis‑Arten
Verbrauchsausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf den Energieabrechnungen der vergangenen drei Jahre. Er zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes, hängt aber stark vom Verhalten der aktuellen Bewohner ab. Der Wert kann daher schwanken – je nachdem, wie viel geheizt oder gelüftet wird.
Bedarfsausweis
Für den bedarfsorientierten Energieausweis untersucht ein Energieberater die technischen und baulichen Eigenschaften Ihres Gebäudes. So entsteht ein genaues Bild des energetischen Zustands, aus dem sich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen ableiten lassen. In einigen Fällen ist dieser Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.
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