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Grund-
und
Ersatzversorgung
Gas
Gewerbe

Was ist die Grundversorgung?

Mithilfe der Grundversorgung wird sichergestellt, dass alle Haushalte mithilfe eines Standardtarifs mit Gas und Strom beliefert werden. In Deutschland hat somit jeder Haushalt das Recht auf eine Grundversorgung. Grundversorger ist hierbei das Energieversorgungsunternehmen, das in seinem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert. Der Status des Grundversorgers wird alle 3 Jahre neu beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Ihre Vorteile mit der EWR-Grundversorgung

Flexibilität

Kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Sicherheit

Genießen Sie dauerhaften Anspruch auf die EWR Grundversorgung.

Service

Machen Sie von den umfassenden EWR-Servicefunktionen gebrauch.

Fest verwurzelt in Rheinhessen

In folgenden Grundversorgungsgebieten erhalten Sie von uns automatisch Erdgas für Ihren Haushalt: Eine genaue Auflistung unserer Ortschaften erhalten Sie hier:

Schaubild aller grundversorgten Gebiete Gas

Die Ersatzversorgung – Retter in Not

Gemäß §38 I EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) versteht man unter der Ersatzversorgung eine gesetzlich angeordnete Notversorgung für die Dauer von maximal 3 Monaten. Wenn Ihr aktueller Energiebezug nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Energielieferung ein. Dies kann beispielsweise vorfallen, wenn ein Energieversorger den Zugang zum Netz verliert (weil er den Netzbetreiber nicht wie vereinbart bezahlt) oder Vertragsänderungen bei einem Anbieterwechsel verzögert. Aufgrund kurzfristiger Energiebeschaffung liegt der Preis oft höher als bei den Sonderverträgen bzw. der Grundversorgung.

Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh erfolgt die Abrechnung nach EWR-Grundversorgung Gas.

Ersatzversorgung Erdgas Gewerbe

Die Preise für die Ersatzversorgung größer 10.000 kWh Jahresverbrauch (für maximal 3 Monate) - gültig für Gewerbe- und Landwirtschaftskunden finden Sie folgend:

  • Für den Monat Januar 2025 beträgt der Arbeitspreis für die Ersatzversorgung 9,4280 Ct/kWh.
  • Für den Monat Februar 2025 beträgt der Arbeitspreis für die Ersatzversorgung 9,7213 Ct/kWh.
  • Für den Monat März 2025 beträgt der Arbeitspreis für die Ersatzversorgung 9,087 Ct/kWh.
  • Für den Monat April 2025 beträgt der Arbeitspreis für die Ersatzversorgung 8,6482 Ct/kWh.
  • Für den Monat Mai 2025 beträgt der Arbeitspreis für die Ersatzversorgung 7,7724 Ct/kWh.
  • Für den Monat Juni 2025 beträgt der Arbeitspreis für die Ersatzversorgung 8,0899 Ct/kWh.

Der vertriebliche Grundpreis beträgt 150,00 Euro/Monat.

Der vertriebliche Leistungspreis beträgt 25,00 Euro/kW/Monat.

Häufig gestellte Fragen

Frage nicht beantwortet?

Ihr Thema ist nicht dabei? In unserem Hilfe-Center finden Sie weitere Informationen.

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