Projektverwaltung und rechtliche Anforderungen der EWR-Crowd
Welche Verträge entstehen bei der EWR-Crowd und wer unterschreibt den Treuhandvertrag?
1. Wer unterschreibt den Treuhandvertrag?
Bei Privatpersonen unterschreibt der Projektstarter. Bei Vereinen oder Organisationen kann der Projektstarter oder ein vertretungsberechtigter Vereinsvertreter unterschreiben. Der Treuhandvertrag steht hier zum Download bereit und sollte vor Projektstart vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden.
2. Welche Verträge entstehen zwischen den Parteien?
Zwischen Unterstützerinnen und Unterstützern und dem Projektstarter kann ein eigenes Rechtsverhältnis entstehen. Dieses ergibt sich aus der Art der Unterstützung und den Bedingungen, die der Projektstarter vorgibt. Es handelt sich dabei nicht um einen Vertrag mit der Plattform, sondern um eine individuelle Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
Zwischen dem Projektstarter und dem Unternehmen, das die Plattform betreibt, entsteht kein direkter Vertrag über die Projektinhalte oder die Unterstützung. Die Plattform stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Projekte veröffentlicht und unterstützt werden können. Die Verantwortung für Inhalte, Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen liegt beim Projektstarter.
Hinweis zur rechtlichen Absicherung Projektstarter sollten sich vor Beginn ihres Projekts über mögliche rechtliche Verpflichtungen informieren. Dazu gehört auch die Prüfung, ob ein Vertrag mit Unterstützenden zustande kommt und welche Pflichten sich daraus ergeben. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die Beratung durch eine juristische Fachperson.
Weitere Informationen Der Treuhandvertrag regelt die treuhänderische Verwaltung der eingehenden Gelder und stellt sicher, dass die Mittel zweckgebunden verwendet werden. Er ist ein zentraler Bestandteil der Projektabwicklung und muss vor Projektstart vorliegen. Bei Fragen zur Vertragsgestaltung oder zum Ablauf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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