Drei junge Männer arbeiten in einer Druckerei

Grund-
und
Ersatzversorgung
Strom
Gewerbe

Was ist die Grundversorgung?

Mithilfe der Grundversorgung wird sichergestellt, dass alle Haushalte mithilfe eines Standardtarifs mit Gas und Strom beliefert werden. In Deutschland hat somit jeder Haushalt das Recht auf eine Grundversorgung. Grundversorger ist hierbei das Energieversorgungsunternehmen, das in seinem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert. Der Status des Grundversorgers wird alle 3 Jahre neu beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Ihre Vorteile mit der EWR-Grundversorgung

Flexibilität

Kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Sicherheit

Genießen Sie dauerhaften Anspruch auf die EWR Grundversorgung.

Service

Machen Sie von den umfassenden EWR-Servicefunktionen gebrauch.

Fest verwurzelt in Rheinhessen

In folgenden Grundversorgungsgebieten erhalten Sie von uns automatisch Strom für Ihren Haushalt: Eine genaue Auflistung unserer Ortschaften erhalten Sie hier

Schaubild aller grundversorgten Gebiete Strom

Die Ersatzversorgung – Retter in der Not

Gemäß §38 I EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) versteht man unter der Ersatzversorgung eine gesetzlich angeordnete Notversorgung für die Dauer von maximal 3 Monaten. Wenn Ihr aktueller Energiebezug nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Energielieferung ein. Dies kann beispielsweise vorfallen, wenn ein Energieversorger den Zugang zum Netz verliert (weil er den Netzbetreiber nicht wie vereinbart bezahlt) oder Vertragsänderungen bei einem Anbieterwechsel verzögert. Aufgrund kurzfristiger Energiebeschaffung liegt der Preis oft höher als bei den Sonderverträgen bzw. der Grundversorgung.

Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh erfolgt die Abrechnung nach EWR-Basisstrom (Grundversorgung).

Die Ersatzversorgung

Für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, mit und ohne Leistungsmessung

1. Grundpreis Der Grundpreis pro Monat beträgt 150,00 €

2. Energiepreis Grundlage für die Berechnung des Monatsarbeitspreises sind die Schlusskurse für die EEX-Produkte Phelix-Baseload-Month-Future und Phelix-Peakload-Month-Future am letzten Handelstag für den jeweiligen Liefermonat.

  • Der Arbeitspreis für Dezember 2024 beträgt 12,86 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Januar 2025 beträgt 14,63 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Februar 2025 beträgt 15,97 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für März 2025 beträgt 11,28 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für April 2025 beträgt 9,40 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Mai 2025 beträgt 8,35 Ct/kWh.

Der Leistungspreis in Höhe von 25,00 Euro/KW/Monat.

3. Netznutzung Die aktuell gültigen Netzzugangsentgelte für Lieferung und Messung des Netzbetreibers EWR Netz GmbH werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen der Netzzugangsentgelte werden gegenüber dem Kunden mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie gegenüber dem Lieferanten wirksam werden.

4. Steuern und Abgaben Die angegebenen Preise werden zzgl. der EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt berechnet.

Häufig gestellte Fragen

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Ihr Thema ist nicht dabei? In unserem Hilfe-Center finden Sie weitere Informationen.

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