
Grund-
Strom
Verbrauch
Was ist die Grundversorgung?
Mithilfe der Grundversorgung wird sichergestellt, dass alle Haushalte mithilfe eines Standardtarifs mit Gas und Strom beliefert werden. In Deutschland hat somit jeder Haushalt das Recht auf eine Grundversorgung. Grundversorger ist hierbei das Energieversorgungsunternehmen, das in seinem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom bzw. Gas beliefert. Der Status des Grundversorgers wird alle 3 Jahre neu beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.
Ihre Vorteile mit der EWR-Grundversorgung
Flexibilität
Kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Sicherheit
Genießen Sie dauerhaften Anspruch auf die EWR Grundversorgung.
Service
Machen Sie von den umfassenden EWR-Servicefunktionen gebrauch.
Flexibilität
Kurze Kündigungsfrist von 14 Tagen.
Sicherheit
Genießen Sie dauerhaften Anspruch auf die EWR Grundversorgung.
Service
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Fest verwurzelt in Rheinhessen
In folgenden Grundversorgungsgebieten erhalten Sie von uns automatisch Strom für Ihren Haushalt: Eine genaue Auflistung unserer Ortschaften erhalten Sie hier
Grundversorgungsgebiete
Die Ersatzversorgung – Retter in der Not
Gemäß §38 I EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) versteht man unter der Ersatzversorgung eine gesetzlich angeordnete Notversorgung für die Dauer von maximal 3 Monaten. Wenn Ihr aktueller Energiebezug nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für die Energielieferung ein. Dies kann beispielsweise vorfallen, wenn ein Energieversorger den Zugang zum Netz verliert (weil er den Netzbetreiber nicht wie vereinbart bezahlt) oder Vertragsänderungen bei einem Anbieterwechsel verzögert. Aufgrund kurzfristiger Energiebeschaffung liegt der Preis oft höher als bei den Sonderverträgen bzw. der Grundversorgung.
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 10.000 kWh erfolgt die Abrechnung nach EWR-Basisstrom (Grundversorgung).
Für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, mit und ohne Leistungsmessung
1. Grundpreis Der Grundpreis pro Monat beträgt 150,00 €
2. Energiepreis
- Der Arbeitspreis für September 2025 beträgt 10,86 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Oktober 2025 beträgt 11,14 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für November 2025 beträgt 11,73 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Dezember 2025 beträgt 12,93 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Januar 2026 beträgt 12,65 Ct/kWh.
- Der Arbeitspreis für Februar 2026 beträgt 15,0281 Ct/kWh.
Der vertriebliche Leistungspreis beträgt 25,00 Euro/KW/Monat.
3. Netznutzung Die aktuell gültigen Netzzugangsentgelte für Lieferung und Messung des Netzbetreibers EWR Netz GmbH werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen der Netzzugangsentgelte werden gegenüber dem Kunden mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie gegenüber dem Lieferanten wirksam werden.
4. Steuern und Abgaben Die angegebenen Preise werden zzgl. der EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt berechnet.
Häufig gestellte Fragen
Frage nicht beantwortet?
Ihr Thema ist nicht dabei? In unserem Hilfe-Center finden Sie weitere Informationen.
Downloads
Preisblatt Gas Grund- und Ersatzversorgung Gewerbe ab 01.04.2026
92.8 kB • PDF
Preisblatt Strom Grund- und Ersatzversorgung Gewerbe ab 01.01.2026
101.4 kB • PDF
Ergänzende Preisinformationen Stand 01.2024
121.9 kB • PDF
Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung ab 01.02.2017
139.6 kB • PDF
Grundversorgungsverordnung Strom
260.5 kB • PDF
Stromkennzeichnung 2025
187.8 kB • JPG
Abwendungsvereinbarung
402.2 kB • PDF



