Energieausweis
Für welche Gebäude muss ein Energieausweis öffentlich ausgehängt werden?
Die Pflicht zum Aushang des Energieausweises in Nicht-Wohngebäuden ist im Wesentlichen von der Nutzung der Gebäude sowie der genutzten Fläche abhängig. Bei behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Ausweis ab einer Nutzfläche von 250 m² öffentlich zugänglich gemacht werden. Für private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr gilt eine Nutzfläche ab 500 m² als Grenze, ab der der Aushang des Ausweises verpflichtend ist.
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