Energieausweis

Wann muss der Energieausweis vorgezeigt werden?

Käufer und Käuferinnen sowie Neu-Mieter und Neu-Mieterinnen sollen sich bereits vor dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags ein Bild vom energetischen Zustand einer Immobilie verschaffen können. Spätestens bei Besichtigung ist den Interessenten der Energieausweis vorzulegen.

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