Herzwärme+

Was passiert, wenn ich mein Haus verkaufe?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, ist es wichtig den potentiellen Käufern und Käuferinnen darauf hinzuweisen, dass die Wärmeerzeugungsanlage im Besitz von EWR bleibt. Bei einer Übernahme tritt der neue Eigentümer und die neue Eigentümerin in die bestehenden Verträge mit EWR ein. Sollte dies vom Käufer oder Käuferin nicht gewünscht werden, kann dieser die Heizungsanlage gegen eine Abschlagszahlung übernehmen.

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Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit) unter:

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Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

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