Staatliche Förderung

Werden Photovoltaikanlagen staatlich gefördert?

Finanzielle Unterstützung gibt es durch den Staat, Kommunen und Bundesländern. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet EWR dem Betreiber der Photovoltaikanlage einen Betrag abhängig von dem Jahr der Inbetriebnahme. Der vergütete Strompreis ist ein Nettopreis ohne Umsatzsteuer. Eine Aufteilung in unterschiedliche Tarifzeiten erfolgt nicht. Zudem gibt es eine KfW Fördermöglichkeiten durch günstige Finanzierungen. Auch können Erweiterungen bestehender Anlagen wie z. B. ein Batteriespeicher gefördert werden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt zu unseren Spezialisten unter der Nummer 06241 848-600 auf. Diese beraten Sie gerne.

Sie benötigen Hilfe?

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit) unter:

06241 848-122

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

kundenservice@ewr.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Vereinbaren Sie einen Online-Termin

Senden Sie uns eine Nachricht

über unser Kontaktformular

06241 848-122

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

Vereinbaren Sie einen Rückruf

0800 0848-851

DSL-Hotline: Mo - Fr 07:30 - 21:00 Uhr und Sa 08:00 - 21:00 Uhr (außer an Feiertagen)

06241 848-600

Für alle Fragen zum Thema Energieberatung

Entstörung

Für Strom, Gas, Wasser in den Regionen Rheinhessen, Ried und Worms

Entstörungsdienst: 0800 1848800

Entstörung

Für Herznet (DSL) bei technischen Problemen oder einer Störung

Kundenservice: 0800 0848852
Mo - Fr 6 - 22 Uhr, Sa 6 - 22 Uhr, So 9 - 20 Uhr

Uns können Sie vertrauen

Siegel ÖkostromSiegel ÖkogasSiegel RegionalverbraucherSiegel Servicequalität