Beratung
Wie funktioniert ein Betreiberwechsel bei einer Solaranlage?
Wenn eine Solaranlage (Photovoltaikanlage) den Betreiber wechselt, muss dieser Wechsel auch im Marktstammdatenregister (MaStR) korrekt registriert werden. Damit der Übergang reibungslos verläuft, sind einige Schritte notwendig. In der folgenden Übersicht zeigen wir Ihnen, wie der Betreiberwechsel im MaStR funktioniert.
Registrierung eines Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister (MaStR)
Registrierung des neuen Anlagenbetreibers: Der neue Anlagenbetreiber registriert sich zunächst im MaStR als Marktakteur mit der Funktion „Anlagenbetreiber“. Nach der Registrierung erhält er eine MaStR-Nummer, die mit den Buchstaben „ABR“ beginnt.
Weitergabe der MaStR-Nummer: Der neue Anlagenbetreiber übermittelt seine MaStR-Nummer außerhalb des MaStR, z. B. per E-Mail, an den bisherigen Anlagenbetreiber.
Start des Betreiberwechsel-Prozesses: Der bisherige Anlagenbetreiber (oder eine von ihm berechtigte Person) startet im MaStR den Prozess „Registrierung des Betreiberwechsels“ für die betreffende Einheit. Hierbei wird die MaStR-Nummer des neuen Betreibers eingetragen. Der neue Betreiber erhält daraufhin eine E-Mail, um den Prozess fortzusetzen.
Bestätigung durch den neuen Betreiber: Der neue Anlagenbetreiber bestätigt im MaStR den Betreiberwechsel in der entsprechenden Funktion. Nach Abschluss des Vorgangs ist die Einheit dem neuen Betreiber mit allen Rechten und Pflichten zugeordnet. Die Verbindung zum bisherigen Betreiber wird aufgehoben.
Hinweis: Bitte verwenden Sie bei einem Betreiberwechsel nicht die Funktion „Marktakteursübertragung“.
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Meldung an den zuständigen Netzbetreiber
Die Registrierung im MaStR ersetzt nicht die Mitteilung an den Anschlussnetzbetreiber. Der Betreiberwechsel muss dem Netzbetreiber separat angezeigt werden. Im Anschluss prüft der Netzbetreiber, ob ihm die entsprechenden Informationen zum Betreiberwechsel vorliegen.
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Betreiberwechsel im Todesfall
Verstirbt der bisherige Anlagenbetreiber, muss ebenfalls ein Betreiberwechsel im MaStR registriert werden.
1. Wenn Zugangsdaten bekannt sind:
Der neue Betreiber kann den Wechsel selbst durchführen, sofern
- die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers und
- die eigene MaStR-Nummer (ABR…) vorliegen.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im „Handbuch zum Betreiberwechsel“ auf der Webseite des Marktstammdatenregisters: Handbuch zum Betreiberwechsel (PDF, Datei ist nicht barrierefrei).
2. Wenn Zugangsdaten nicht bekannt sind:
Der neue Anlagenbetreiber wendet sich bitte über das Kontaktformular oder schriftlich an das Marktstammdatenregister.
Zur Einleitung des Betreiberwechsels werden benötigt:
- Standort der Anlage
- (wenn bekannt) MaStR-Nummer der Einheit (SEE……)
- Angaben zum verstorbenen Betreiber
- Nachweise, z. B. Ummeldebescheinigung des Netzbetreibers, oder Sterbeurkunde und ggf. Erbschein
- MaStR-Nummer (ABR……) des neuen Betreibers.
Erst nach erfolgreicher Registrierung des neuen Betreibers im MaStR kann der Betreiberwechsel durchgeführt werden.
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