Herznet
Ich ziehe in eine Gemeinde/Stadt, die außerhalb des von EWR versorgten Gebietes liegt. Was passiert mich meinem Herznet-Vertrag und was muss ich tun?
Füllen Sie hierzu einfach die Umzugsmeldung aus. Ziehen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit in ein nicht von EWR versorgtes Gebiet, beenden wir Ihren Vertrag natürlich vorzeitig und kostenfrei. Zusätzlich zur Kündigung benötigen wir zur Gewährung des Sonderkündigungsrechts von einem Monaten zum Monatsende nach §46 TKG eine Kopie der Ab- bzw. Ummeldebescheinigung.
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Für Strom, Gas, Wasser in den Regionen Rheinhessen, Ried und Worms
Entstörungsdienst: 0800 1848800
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