Wechsel & Umzug
Was gilt ab dem 6. Juni 2025 für An- und Abmeldungen?
Bitte melden Sie Ihren Ein- oder Auszug mindestens 10 Werktage im Voraus bei EWR. Nur so lassen sich Verzögerungen, unnötige Kosten und technische Probleme vermeiden. Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen in der Stromversorgung gesetzlich ausgeschlossen. Eine ähnliche Regelung wird auch für Gas ab 2026 erwartet. Informieren Sie uns daher frühzeitig, um Ihre Energieversorgung sicherzustellen.
1. Ich ziehe um, kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?
Ja - In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das dennoch nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
2. Muss ich meinen Umzug bei EWR melden?
Ja - Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
3. Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Dieser Prozess läuft im Hintergrund und wird von EWR sichergestellt.
5. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
6. Wie kann ich meinen Umzug melden?
Wir empfehlen Ihnen für den reibungslosen Verlauf Ihre Meldung über unser Kundenportal oder über das Umzugsformular.
7. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
Zählernummern und Zählerstände inkl. des Ablesedatums
8. Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin.
9. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen. Diese stehen ebenso unter ewr.de zum Abschluss bereit, geben Sie dazu auf der Startseite Ihre Angaben zum Wohnort ein und finden Sie den passen Tarif.
Weitere Details zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel finden Sie hier.
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