Wichtige Kundeninformation: Neue Fristen bei Wohnungswechsel

Jennifer Hofmann
Zum 06. Juni tritt eine Änderung des § 20a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft. Diese hat Auswirkungen auf alle Haushalte, die umziehen oder eine Wohnung/ ein Haus neu beziehen. Der 24 h-Lieferantenwechsel wird verpflichtend eingeführt.

Nachträgliche An- und oder Abmeldung bei Ihrem Energieversorger ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich
Hintergrund der neuen Regelung
Zur verbraucherfreundlichen Energieversorgung wurde die Energiewirtschafts-Novelle 2021 vom Bundestag verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bestimmt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird, und das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in unseren Prozessen und IT-Systemen. Diese bringen neue Herausforderungen für Sie und uns als Energieversorger mit sich. Wir als EWR arbeiten bereits mit Hochdruck an der gesetzlichen Maßnahme und sorgen dafür, dass die Umstellung zügig funktioniert.
Was müssen Sie beachten?
Im Falle eines Wohnungswechsels oder Neubezug sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse innerhalb von 24 Stunden nach dem Auszug und/ oder Einzug bei Ihrem Energieversorger an- bzw. abmelden. Denn eine rückwirkende Meldung von Ein- und Auszügen sowie eine nachträgliche Änderung wird nach dem 6. Juni 2025 technisch nicht mehr möglich sein.
Im Energiewirtschaftsgesetz wird diese Mitteilungspflicht für Ihre Stromversorgung ab Juni 2025 festgelegt, in der Gasversorgung wird vermutet, dass dies ebenso im Jahr 2026 eintreten wird. Daher empfehlen wir Ihnen, in jedem Falle Ihres Umzugs eine rechtzeitige Meldung an EWR zu geben.
EWR-EMPFEHLUNG
Gemäß unserer AGB benötigen wir Ihre Umzugsmeldung mind. 10 Werktage im Voraus. Unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Zählernummer oder Marktlokations-Identifikationsnummer*. So können unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen von fehlenden Informationen oder technischen Problemen vermieden werden. Nutzen Sie ganz einfach unseren Umzugsservice.
Fallbeispiel 1:
Der Vormieter meldet seinen Auszug in der Wohnung zum 01.07.2025 nicht. Der Nachmieter vergisst ebenso die Einzugsmeldung zum 01.07.2025 und ruft erst am 15.07.2025 bei EWR an. Für den Nachmieter kann keine rückwirkende Anmeldung erfolgen, somit laufen die 14 Tage Differenz noch auf den Vormieter.
Fallbeispiel 2:
Der Vormieter meldet den Auszug zum 01.07.2025. Der Nachmieter vergisst jedoch die Anmeldung und meldet sich erst zum 15.07.2025 bei EWR mit seiner Einzugsmeldung. EWR kann dann diese Anmeldung zwar noch rückwirkend, jedoch nur in der Grundversorgung vornehmen.
Sie haben noch Fragen? In unserem Hilfe-Center finden Sie weitere Informationen.
Tipps für Mieter und Eigentümer
- Zum Ein- und Auszug relevante Daten: Vor- und Nachname, Lieferadresse, Datum des Einzugs bzw. Auszugs, MaLo-ID* (siehe Rechnung), Zählerstand ist wünschenswert.
- Zählerstand kann auch erst im Nachgang mit der Schlüsselübergabe gemeldet werden. Nutzen Sie dafür das Kundenportal.
- Nutzen Sie das Übergabeprotokoll und halten Sie darin den Zählerstand und das Datum fest. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis für die Übergabe.
- Neuer Wohnsitz? Melden Sie sich bitte mind. 10 Werktage vor Ihrem Einzug bei uns. Wir suchen dann gemeinsam mit Ihnen unseren für Sie günstigsten Strom- und/ oder Gastarif.

Tipps für Ihren Hauskauf
Sollten Sie ein Haus/ eine Wohnung kaufen, dann informieren Sie uns direkt nach der Übernahme des Eigentums und teilen den Zählerstand sowie das genaue Datum der Eigentumsübertragung mit. Dadurch sichern Sie sich eine lückenlose Versorgung und vermeiden unnötige Kosten.

Offene Fragen
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Ihr Thema ist nicht dabei? In unserem Hilfe-Center finden Sie weitere Informationen.