Aktuelle Information zur Abbuchung der Teilbeträge

Alexandra Schönborn
Aktuell kommt es zu verzögerten Bearbeitungszeiten der Kundenanliegen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze
Es gab keine Fehlbuchungen - wir haben die Teilbeträge wie folgt eingezogen:
Teilbetrag Mai am 26.06.2023
Teilbetrag Juni am 28.06.2023
Sie können auf Ihrem Kontoauszug in dem Feld "Verwendungszweck" den Monat des jeweiligen Abschlags nachvollziehen.
Die Abbuchung des Teilbetrags für Juli erfolgt am Mittwoch, 12.07.2023
Wir haben verschiedene Hilfestellungen für Sie vorbereitet.
Ausführliche Informationen zur Abbuchung der Teilbeträge
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der vielfältigen Herausforderungen am Energiemarkt aktuell zu verzögerten Bearbeitungszeiten von Kundenanliegen kommt. Die kurzfristige Umsetzung von Maßnahmen wie die Mehrwertsteuersenkung, die Winterhilfe, Preisanpassungen bis hin zu den Preisbremsen für Strom und Gas sowie weiteren erklärungsbedürftigen Themen haben den Beratungsumfang um ein Vielfaches in die Höhe steigen lassen.
Aktuell bauen wir Kapazitäten im Kundenservice auf und investieren in digitale Lösungen, um zukünftig Kundenanfragen direkt beantworten zu können und der gestiegenen Komplexität auf den Energiemärkten durch individuelle Beratungsangebote begegnen zu können.
Darüber hinaus wurden durch einen Systemfehler in unserem Abrechnungssystem die monatlichen Abschlagszahlungen im Mai und Juni bei 80.000 Kunden nicht eingezogen. Zudem wird der regulär fällige Abschlag vom 03.07.2023 ebenfalls kommenden Mittwoch, 12.07.2023, fällig. Dies bedeutet, dass ohne Vorankündigung, innerhalb von zwei Wochen drei Abschläge bei den Kunden eingezogen werden, sofern die Beträge nicht bereits überwiesen wurden. Für diese Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns vielmals.
Hilfsangebote
Wir verstehen, dass Sie die Abbuchung dreier Teilbeträge innerhalb von zwei Wochen vor finanzielle Herausforderungen stellen kann und bieten Ihnen daher folgende Lösungen an:
Für Kundinnen und Kunden, deren Verbrauchsabrechnung turnusmäßig vor Oktober 2023 erfolgt, bieten wir folgendes an
Zahl- und Mahnsperre auf die Sollstellung der Abschläge bis zum Tag des Ausgleichs
Sofern die Kundin oder der Kunde mehr als die aktuell geforderten drei Abschläge im Soll ist, kann keine Mahnsperre/bzw. Zahlsperre mehr gesetzt werden
Für Kundinnen und Kunden, deren Verbrauchsabrechnung turnusmäßig nach Oktober 2023 erfolgt, bieten wir folgendes an:
Ratenvereinbarung auf eine Zwischenabrechnung (Basis: aktueller Zählerstand wird beim Kunden erfragt). Ausgleich bis zur Turnusabrechnung muss erfolgen
Sofern die Kundin/der Kunde die geforderten Abschläge zurückgehen lässt, erfolgen automatisch Rücklastgebühren. Diese werden wir in diesem Fall anstandslos stornieren.