Gebäudeenergiegesetz

Bis wann muss meine alte Heizungen erneuert werden?

Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Bis zum 01.01.2024 können Sie Ihre Öl- und Gasheizung ohne Auflagen nutzen, reparieren oder neu installieren. In Städten größer 100.000 Einwohnern wird der schrittweise Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich, in kleineren Städten ab dem 30. Juni 2028. Sieht der Wärmeplan Ihrer Kommune vor dieser Frist eine andere Anordnung vor, gilt diese für Sie. Ab 2045 müssen Heizungen jedoch zu 100 Prozent klimaneutral betrieben werden. Eine Orientierungshilfe bietet Ihnen der Digitale Kompass zum Gebäudeenergiegesetz.

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