Gebäudeenergiegesetz

Welche Fristen gelten beim Neubau?

Ab 2024 muss laut Gesetz in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden (in Baulücken gelten Ausnahmen). Sollte die Wärmeplanung Ihrer Kommune ein Wasserstoffnetz vorsehen, muss Ihre Heizung auf Wasserstoff umrüstbar sein.

Außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht bei kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in Ihrem Wohnort bereits vorab einen Wärmeplan, können auch frühere Fristen greifen.

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