Gebäudeenergiegesetz
Was muss ich beachten, wenn ich bereits mit Erneuerbaren Energien heize?
Wenn Sie bereits mit Erneuerbaren Energien wie einer Wärmepumpe, Solarthermie, Strom oder Pellets heizen, brauchen Sie nichts zu beachten. Sie erfüllen bereits alle Auflagen und sind vom Gesetz nicht betroffen.
Sollten Sie derzeit mehr als 65 % klimaneutrale Energieträger, wie z. B. Biomethan verwenden, dann müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Anteil bis 2045 auf 100 Prozent erhöhen.
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