Gebäudeenergiegesetz

Was muss ich beachten, wenn ich bereits mit Erneuerbaren Energien heize?

Wenn Sie bereits mit Erneuerbaren Energien wie einer Wärmepumpe, Solarthermie, Strom oder Pellets heizen, brauchen Sie nichts zu beachten. Sie erfüllen bereits alle Auflagen und sind vom Gesetz nicht betroffen.

Sollten Sie derzeit mehr als 65 % klimaneutrale Energieträger, wie z. B. Biomethan verwenden, dann müssen Sie sicherstellen, dass Sie den Anteil bis 2045 auf 100 Prozent erhöhen.

Sie benötigen Hilfe?

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit) unter:

06241 848-122

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

kundenservice@ewr.de

Dazu passende Artikel

Bauen & Wohnen/Heizen & Kühlen

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Uns können Sie vertrauen

Siegel ÖkostromSiegel ÖkogasSiegel RegionalverbraucherSIegel TÜV Ökostrom