Gebäudeenergiegesetz

Mein Vermieter tauscht die Heizung aus, erhöht sich dadurch meine Miete?

Aktuell dürfen Vermieter nur bis zu zehn Prozent der Kosten für den Heizungsaustausch auf die Mieter umlegen. Ihre monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent angehoben werden. Falls Ihr Vermieter eine Förderung vom Bund erhalten hat, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.

Sie benötigen Hilfe?

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit) unter:

06241 848-122

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

kundenservice@ewr.de

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Vereinbaren Sie einen Online-Termin

Senden Sie uns eine Nachricht

über unser Kontaktformular

Strom, Gas, Wasser

06241 848-122 / Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

Vereinbaren Sie einen Rückruf

DSL-Hotline

0800 0848-851 / Mo - Fr 07:30 - 21:00 Uhr und Sa 08:00 - 21:00 Uhr (außer an Feiertagen)

Energieberatung

06241 848-600 / Für alle Fragen zum Thema Energieberatung

Entstörung

Für Strom, Gas, Wasser in den Regionen Rheinhessen, Ried und Worms

Entstörungsdienst: 0800 1848800

Entstörung

Für Herznet (DSL) bei technischen Problemen oder einer Störung

Kundenservice: 0800 0848852
Mo - Fr 6 - 22 Uhr, Sa 6 - 22 Uhr, So 9 - 20 Uhr

Uns können Sie vertrauen

Ökostromsiegel von Klima InvestSiegel ÖkogasTÜV Siegel Top Lokalversorger 2026Siegel Ausgezeichnete Servicequalität