Rechnung
Was regelt das CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)?
Das CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) regelt seit dem 1. Januar 2023, wie die CO₂‑Kosten für fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Heizöl zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Ziel ist es, die Kosten verursachergerecht zu verteilen und Anreize für energieeffizientes Verhalten und Gebäudesanierungen zu schaffen.
1. Wie werden die CO₂‑Kosten berechnet?
Die Berechnung basiert auf dem Energieverbrauch in Kilowattstunden, einem Emissionsfaktor sowie dem gesetzlich festgelegten CO₂‑Preis. Aus diesen Werten ergeben sich die tatsächlichen Emissionen und die daraus resultierenden CO₂‑Kosten für den Abrechnungszeitraum.
2. Wo werden die CO₂‑Kosten ausgewiesen?
Die CO₂‑Kosten werden in der Regel in der Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnung dargestellt. Dort sind auch die Berechnungsgrundlagen sowie die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter nachvollziehbar aufgeführt.
Weitere Infos sowie einen CO₂-Kostenrechner finden Sie hier.
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