CO2-Abgabe: Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern

Jennifer Hofmann
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Es regelt die Kostenaufteilung der CO₂-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern. Mit Hilfe unseres Kostenaufteilungsrechner erhalten Sie eine einfache Vorab-Einschätzung Ihrer zu erwartenden CO₂-Kosten.

Hintergrundinformation zur CO₂-Abgabe
Nach Angaben des Weltklimarats (IPCC-Bericht vom März 2023) liegt die globale Erderwärmung bei 1,1 Grad mit steigender Tendenz. Dies hat weltweit gravierende Auswirkungen auf Mensch und Natur.
Ein aktueller Risikobericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) kommt nun zu der Einschätzung, dass Europa der Kontinent ist, der sich wegen des Klimawandels am schnellsten erwärmt. Im Vergleich zum globalen Durchschnitt sei die Erwärmung hier doppelt so schnell gestiegen.
Existentielle Bedrohungen in fünf großen Bereichen sind laut EAA die Folge. Dazu zählen Ökosysteme, Ernährung, Gesundheit, Infrastruktur sowie Wirtschaft und Finanzen. Besonders gefährdet seien Gebiete im Süden Europas sowie tief liegende Küstenregionen.
Eine anhaltende und großflächige Dürre würde eine Gefahr für die landwirtschaftlichen Erträge, die Ernährungssicherheit und die Trinkwasserversorgung darstellen. Und das betrifft nicht nur den Süden, sondern alle Länder Mitteleuropas, also auch uns.
Die Hitze wird zu einem Klimarisiko für die menschliche Gesundheit. Klimaextreme und ihre Folgen könnten zu höheren Versicherungsprämien und steigenden Staatsausgaben führen.
Hitze und Dürre hätten letztendlich auch negative Auswirkungen auf die Energieerzeugung und -übertragung.
Gegen den Klimawandel
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen wir die Treibhausgasemissionen deutlich senken. 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Das bedeutet, bis dahin muss ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau hergestellt sein.
Vor diesem Hintergrund wurde 2021 in Deutschland die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle eingeführt.
Es handelt sich also konkret um eine Abgabe für den Klimaschutz, denn der Einsatz von fossilen Energieträgern wird durch sie immer unrentabler.
Aktuell geht sie mit 0,97 Cent/ Kilowattstunde in den Gaspreis ein. Ihre Höhe steigt jedoch seit der Einführung kontinuierlich.
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Es regelt die Kostenaufteilung der CO₂-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern.
Wurde die CO₂-Abgabe bis Ende 2022 ausschließlich durch die Mieter getragen, so müssen sich die Wohnungsinhaber seit 2023 an den CO₂-Kosten beteiligen.
CO₂-Kostenrechner für Mieter und Vermieter
Mit Hilfe unseres Kostenaufteilungsrechner können Sie als Mieter oder als Vermieter eine einfache Vorab-Einschätzung Ihrer zu erwartenden CO₂-Kosten vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Wie wirkt sich die CO2-Abgabe auf den Geldbeutel aus?
Liegt der Gasverbrauch einer Wohnung bei 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, entstehen durch die CO₂‑Abgabe 2024 rund 58 Euro Mehrkosten. 2026 steigt der Betrag auf etwa 78 Euro, 2027 auf rund 110 Euro.
Diese CO₂‑Kosten teilen sich Mieter und Vermieter prozentual. Der Anteil richtet sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes: Je schlechter die Dämmung, desto höher der Vermieteranteil. Er kann bis zu 95 % der CO₂‑Kosten übernehmen und zieht diesen Betrag direkt von den in der Heizkostenabrechnung ausgewiesenen CO₂‑Kosten ab. Die Regel gilt für alle Abrechnungsjahre ab dem 1. Januar 2023.
Wird der Gasverbrauch einer Wohnung direkt zwischen den Mietern und dem Energieversorger abgerechnet, müssen die Mieter selbst aktiv werden und den Vermieter um Rückerstattung seines Anteils der CO₂-Abgabe bitten.

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