CO2-Abgabe: Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern

Jennifer Hofmann
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt die Kostenaufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern. Mit Hilfe unseres Kostenaufteilungsrechner erhalten Sie eine einfache Vorab-Einschätzung Ihrer zu erwartenden CO2-Kosten.

Hintergrundinformation zur CO2-Abgabe
Nach Angaben des Weltklimarats (IPCC-Bericht vom März 2023) liegt die globale Erderwärmung bei 1,1 Grad mit steigender Tendenz. Dies hat weltweit gravierende Auswirkungen auf Mensch und Natur.
Ein aktueller Risikobericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) kommt nun zu der Einschätzung, dass Europa der Kontinent ist, der sich wegen des Klimawandels am schnellsten erwärmt. Im Vergleich zum globalen Durchschnitt sei die Erwärmung hier doppelt so schnell gestiegen.
Existentielle Bedrohungen in fünf großen Bereichen sind laut EAA die Folge. Dazu zählen Ökosysteme, Ernährung, Gesundheit, Infrastruktur sowie Wirtschaft und Finanzen. Besonders gefährdet seien Gebiete im Süden Europas sowie tief liegende Küstenregionen.
Eine anhaltende und großflächige Dürre würde eine Gefahr für die landwirtschaftlichen Erträge, die Ernährungssicherheit und die Trinkwasserversorgung darstellen. Und das betrifft nicht nur den Süden, sondern alle Länder Mitteleuropas, also auch uns.
Die Hitze wird zu einem Klimarisiko für die menschliche Gesundheit. Klimaextreme und ihre Folgen könnten zu höheren Versicherungsprämien und steigenden Staatsausgaben führen.
Hitze und Dürre hätten letztendlich auch negative Auswirkungen auf die Energieerzeugung und -übertragung.
Gegen den Klimawandel
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen wir die Treibhausgasemissionen deutlich senken. 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Das bedeutet, bis dahin muss ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau hergestellt sein.
Vor diesem Hintergrund wurde 2021 in Deutschland die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle eingeführt.
Es handelt sich also konkret um eine Abgabe für den Klimaschutz, denn der Einsatz von fossilen Energieträgern wird durch sie immer unrentabler.
Aktuell geht sie mit 0,97 Cent/ Kilowattstunde in den Gaspreis ein. Ihre Höhe steigt jedoch seit der Einführung kontinuierlich.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt die Kostenaufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern.
Wurde die CO2-Abgabe bis Ende 2022 ausschließlich durch die Mieter getragen, so müssen sich die Wohnungsinhaber seit 2023 an den CO2-Kosten beteiligen.
CO2-Kostenrechner für Mieter und Vermieter
Mit Hilfe unseres Kostenaufteilungsrechner können Sie als Mieter oder als Vermieter eine einfache Vorab-Einschätzung Ihrer zu erwartenden CO2-Kosten vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Wie wirkt sich die CO2-Abgabe auf den Geldbeutel aus?
Liegt der Gasverbrauch einer Wohnung bei 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, so fallen für die CO2-Abgabe in 2024 Mehrkosten in Höhe von rund 58 € pro Jahr an. Im Jahr 2026 werden es schon rund 78 Euro mehr sein und in 2027 sogar 110 €.
Diese Kosten werden nun prozentual auf Mieter und Vermieter verteilt.
Wie hoch der jeweilige Anteil ist, hängt vom Effizienzgrad des Gebäudes ab. Dabei gilt: Je schlechter ein Gebäude oder eine Wohnung gedämmt sind, desto höher fällt der vom Vermieter zu zahlende Anteil an der Kohlendioxidabgabe aus. Dieser kann maximal 95 % betragen und muss automatisch von den in der Heizkostenabrechnung ausgewiesenen CO2-Kosten abgezogen werden. Dies gilt für alle Abrechnungsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 begonnen haben.
Wird der Gasverbrauch einer Wohnung direkt zwischen den Mietern und dem Energieversorger abgerechnet, müssen die Mieter selbst aktiv werden und den Vermieter um Rückerstattung seines Anteils der CO2-Abgabe bitten.
