Wechsel & Umzug

Umzug nach dem 6. Juni 2025 - was ändert sich?

Ab dem 6. Juni tritt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes nach § 20a EnWG in Kraft, welche alle Energieversorger dazu verpflichtet, die Prozesse für die Meldung von Ein- und Auszügen anzupassen. Der 24h-Lieferantenwechsel wird verpflichtend eingeführt.  

Das bedeutet,  

  • eine rückwirkende Meldung von Ein- und Auszügen wird mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 6. Juni 2025 technisch nicht mehr möglich sein;  

  • nachträgliche Korrekturen der Ein- und Auszugstermine können nicht vorgenommen werden, dies ist uns nicht erlaubt!  

Für Sie bedeutet das konkret, dass Sie uns Ihren Ein- und Auszug im Vorfeld melden müssen, spätestens 24 Stunden im Voraus. Weitere Informationen zum 24h-Lieferantenwechsel haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt.  

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