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Empfängername wird Pflicht: Neue EU-Regel für Überweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen bei Überweisungen nicht nur IBAN, sondern auch der Empfängername exakt stimmen – sonst wird die Zahlung abgelehnt.

Wichtige Kundeninformation: Neue Fristen bei Wohnungswechsel

Zum 06. Juni tritt eine Änderung des § 20a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft. Diese hat Auswirkungen auf alle Haushalte, die umziehen oder eine Wohnung/ ein Haus neu beziehen. Der 24 h-Lieferantenwechsel wird verpflichtend eingeführt.

EWR wurde auch 2025 zum TOP Lokalversorger ernannt

Die EWR AG wurde auch dieses Jahr wieder mit dem renommierten Qualitätssiegel „TOP-Lokalversorger“ für ihre zuverlässige und kundenorientierte Versorgung ausgezeichnet.

CO2-Abgabe: Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt die Kostenaufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern. Mit Hilfe unseres Kostenaufteilungsrechner erhalten Sie eine einfache Vorab-Einschätzung Ihrer zu erwartenden CO2-Kosten.

EWR AG-Vorstand Dieter Lagois in den LDEW-Vorstand gewählt

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des LDEW wurde Dieter Lagois, Vorstand der EWR AG, von den Vertreterinnen und Vertretern der der rund 270 Mitgliedsunternehmen des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. (kurz: LDEW) in den Vorstand gewählt.

Update zur Gas- und Strompreisbremse

Die Strom- und Gaspreisbremsen wurden schon zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2023 beendet.

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