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Wichtige Kundeninformation: Neue Fristen bei Wohnungswechsel
Zum 06. Juni tritt eine Änderung des § 20a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) in Kraft. Diese hat Auswirkungen auf alle Haushalte, die umziehen oder eine Wohnung/ ein Haus neu beziehen. Der 24 h-Lieferantenwechsel wird verpflichtend eingeführt.
EWR wurde auch 2025 zum TOP Lokalversorger ernannt
Die EWR AG wurde auch dieses Jahr wieder mit dem renommierten Qualitätssiegel „TOP-Lokalversorger“ für ihre zuverlässige und kundenorientierte Versorgung ausgezeichnet.
CO2-Abgabe: Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt die Kostenaufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern. Mit Hilfe unseres Kostenaufteilungsrechner erhalten Sie eine einfache Vorab-Einschätzung Ihrer zu erwartenden CO2-Kosten.
EWR AG-Vorstand Dieter Lagois in den LDEW-Vorstand gewählt
Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des LDEW wurde Dieter Lagois, Vorstand der EWR AG, von den Vertreterinnen und Vertretern der der rund 270 Mitgliedsunternehmen des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. (kurz: LDEW) in den Vorstand gewählt.
Update zur Gas- und Strompreisbremse
Die Strom- und Gaspreisbremsen wurden schon zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2023 beendet.