Empfängername wird Pflicht: Neue EU-Regel für Überweisungen

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Doreen Heil

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen bei Überweisungen nicht nur IBAN, sondern auch der Empfängername exakt stimmen – sonst wird die Zahlung abgelehnt.

1 min

02.10.2025

Frau sitzt am PC mit Ordner und Taschenrechner

Eine neue EU-Verordnung, die den Zahlungsverkehr innerhalb Europas sicherer machen soll, tritt am 9. Oktober 2025 in Kraft. Künftig reicht die IBAN allein nicht mehr aus – auch der Empfängername muss exakt stimmen, damit eine Überweisung erfolgreich ausgeführt wird. Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) betrifft alle SEPA-Überweisungen und soll Fehlbuchungen und Betrugsversuche verhindern.

Bisher wurde bei Überweisungen nur die IBAN geprüft. Ab Oktober wird zusätzlich kontrolliert, ob der angegebene Name mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Schon kleine Abweichungen – etwa durch Tippfehler oder abgekürzte Firmennamen – können dazu führen, dass eine Zahlung abgelehnt wird. Die Prüfung erfolgt automatisch durch die Bank und liefert eine Rückmeldung, ob die Daten übereinstimmen. Bei Abweichungen wird der Zahler gewarnt und kann die Zahlung entweder korrigieren oder auf eigenes Risiko freigeben.

Was bedeutet das für Sie?

Damit Ihre Zahlungen weiterhin reibungslos bei uns eingehen, achten Sie bitte darauf, den Empfängernamen exakt so anzugeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist (bei der Sparkasse EWR AG und bei der Volksbank EWR Aktiengesellschaft ). So vermeiden Sie Rückfragen, Verzögerungen oder abgelehnte Überweisungen.

Sollte eine Zahlung aufgrund eines abweichenden Empfängernamens abgelehnt werden, wird der Betrag automatisch auf Ihr Konto zurücküberwiesen. Bitte beachten Sie, dass dies zu Verzögerungen bei der Zahlungsverbuchung führen kann – insbesondere bei Fristen oder Mahnungen. Auch hier hilft das SEPA-Lastschriftverfahren, solche Risiken zu vermeiden.

Bei Fragen zur neuen Regelung oder zur Einrichtung Ihres SEPA-Mandats steht Ihnen unser Kundenservice selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Unser Tipp

SEPA-Lastschrift nutzen

Um Fehler bei der manuellen Eingabe zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Damit werden Zahlungen automatisch und korrekt ausgeführt – ganz ohne Eingabefehler oder Namensabweichungen. Ihr SEPA-Mandat können Sie bequem und sicher über unser Kundenportal hinterlegen. Falls Sie bereits ein Mandat erteilt haben, prüfen Sie es dort bitte auf Aktualität und Korrektheit.

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