Balkonkraftwerk: Zukünftig weniger Bürokratie

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Jennifer Hofmann

Mit Mini-Solaranlagen oder auch sogenannten Balkonkraftwerken kann jeder, unabhängig ob Mieter oder Eigentümer, eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen. Nun wurde das Solarpaket 1 durch die Bundesregierung beschlossen und tritt nach Verabschiedung in Kraft.

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19.04.2024

Moderne Wohnung mit Balkonkraftwerk

Vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke

Um die Energiewende zu beschleunigen hat die Bundesregierung die Vorschläge des VDE aufgenommen und am 26.07.2023 das Solarpaket 1 veröffentlicht, das nun am 15. April durch die Bundesregierung beschlossen wurde. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag werden folgende Gesetzesreglungen in Kraft treten:

1. Erhöhung der Bagatellgrenze auf 800 Watt Wechselrichterleistung

Bislang liegt in Deutschland die zugelassene Grenze für Mini-Solaranlagen bei 600 Watt Wechselrichterleistung. Diese Grenze soll im Rahmen der Vereinheitlichung an den EU-Standards auf 800 Watt angehoben werden.

2. Anschluss an jeden Zählertyp

In vielen Haushalte sind weiterhin Ferraris-Zähler verbaut und wurden noch nicht vom zuständigen Netzbetreiber, im Rahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers durch einen digitalen Zähler, getauscht. Die Gesetzesänderung sieht die Duldung jedes Stromzählers für Balkonkraftwerke vor.

3. Vereinfachte Anmeldung

Zukünftig soll die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügen. An- bzw. Abmeldungen oder Änderungen an der Anlage sollen zukünftig an einer Stelle gemeldet werden. Somit entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.

4. Duldung des Schuko-Steckers

Die technischen Voraussetzungen eines Balkonkraftwerks erlauben lediglich den Anschluss an eine Einspeisesteckdose (Wieland-Steckdose). Um eine flächendeckende Verwendung von Balkonkraftwerken zu ermöglichen, spricht sich der VDE für die Duldung der haushaltsüblichen Steckdose (Schuko-Steckdose) aus. Jedoch bleibe die Installation einer Einspeisesteckdose durch einen Fachhandwerker die erste Wahl. Denn bei einem Schuko-Stecker besteht die Gefahr, dass bei einer Überlastung im Stromkreis der Leitungsschutzschalter zu spät ausgelöst wird.

Das Solarpaket 1 enthält viele weitere Maßnahmen, mit denen der Anteil der erneuerbaren Energie gesteigert werden soll. Weitere Informationen zum Solarpaket finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

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